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Glück auf, Herr Steinmeier!
Überraschend war jetzt die Wahl des neuen Bundespräsidenten Steinmeier nicht. Beachtlich ist die sehr große Zahl (931) der Wählerinnen und Wähler der Bundesversammlung im Reichstagsgebäude , die ihm ihre Stimme gaben.
Als langjähriger Oberdiplomat wird Herr Steinmeier sicher die richtigen Worte und Töne treffen, wo er als oberster Repräsentant Deutschlands auftreten wird.
Immerhin ist er nicht so ein Schwadlapp wie der designierte Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende der SPD, Martin Schulz.
Mit Blick auf die politische Entwicklung u.a. in den USA sollten alle Demokraten zusammenhalten und unsere Demokratie schützen und verteidigen.
Bravo, AKK!
Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) warnt davor, christliche Traditionen aus Gründen einer falsch verstandenen Integration aufzugeben. Mit der Zuwanderung in Deutschland wüchsen Neigungen, „Traditionen und Werte allzu leichtfertig über Bord zu werfen“, sagte sie am Samstag beim Neujahrsempfang der nordrhein-westfälischen CDU in Düsseldorf. Sie halte es für falsch, in Kindergärten Martinsumzüge abzuschaffen und Weihnachtsfeiern in Winterfeste umzubenennen. (dpa)
aus: AZ 22.01.2017
Ganz meine Meinung!
Sehr gut gefallen…
… hat mir und meiner Frau der Kinofilm „Bob, der Streuner”. Vor allem der rote Kater hat uns sehr angerührt und uns nochmal an useren Binx erinnert.
Toll war auch das Erlebnis, Barbara Dennerlein an ihrer Hammond B3-Orgel zu hören und zu sehen. Grandios, wie sie die Tasten, aber auch die Pedale bedient. Es war ein Hochgenuss!
Größenwahn
Trump ist für mich ein größenwahnsinniger Trampel, der von vielen Dingen nichts weiß, höchstens mit Halbildung ausgestattet, die er wahrscheinlich aus Hollywood und TV-Serien bezieht. Anders als Putin in Russland und Erdogan in der Türkei wird er allerdings keine diktatorische Macht erlangen, das werden die Freiheits-liebenden Amis ihm dann doch nicht gewähren.
Andererseits bekommt in der Regel fast jedes Volk die Staatsführung, die es sich selbst fragt bzw. wählt. Also sind wir mal gespannt, wie die Wahlen in Europa ausgehen werden, z.B. in Frankreich…
Mathe: 5 – Irreführung: 1+
Es geht weiter, wie es aufgehört hat – 2016/2017
Kaum ist das neue Jahr 2017 gestartet, kommt schon wieder eine Terrormeldung, diesmal aus Istanbul. Unschuldige Menschen müssen sterben, weil ein Verbrecher welcher Gesinnung auch immer es so wollte.
Und was passiert nach dem gelungenen Polizeieinsatz an Silvester in Köln? An erster Stelle wird von gewissen Presseorganen und Politikern nicht die erfolgreiche Polizeiarbeit in höchsten Tönen gelobt, sondern man stürzt sich auf einen polizei-internen Arbeitsgegriff (Nafri = nordafrikanische Intensivtäter), der dummerweise durch einen Tweet öffentlich gemacht wurde. Und schon haben wir aus allen bekannten Ecken eine sogenannte Rassismusdebatte. Ich kann darüber nur den Kopf schütteln!
Jahresendgruß
Verhaltensregeln für türk. Gastarbeiter 1963
Mit Blick auf die Ereignisse in Düren (10 Polizisten verletzt wegen eines Knöllchens) und Köln (Silvester 2015) ist mir nochmal die Anweisung der „Türkischen Anstalt für Arbeit und Arbeitsvermittlung” von 1963 in den Sinn gekommen. Hier ein interessanter Auszug: Verhaltensregeln für türk. Gastarbeiter 1963 weiterlesen
Zitat des Tages
…aus dem AZ-Interview mit Bundestagspräsident Norbert Lammert:
„Auch politisch motivierte Gewalttaten haben zugenommen, die sich auch aus einer verschärften Tonlage ergeben. Ahndet die Justiz hinreichend Beleidigung und Hetze?
Lammert: Nein. Nach meiner Überzeugung gehen der Gesetzgeber wie auch die Justiz mit manchen dieser nicht nur unappetitlichen Äußerungen, sondern offenen Beleidigungen und Verleumdungen bis hin zur Androhung oder Aufforderung von Gewalt entschieden zu großzügig um.
Wird die Meinungsfreiheit zu großzügig ausgelegt?
Lammert: Meinungsfreiheit ist nicht die Lizenz für beliebige Beschimpfungen und Bedrohungen Dritter. Vielmehr ist sie die ausdrückliche Ermutigung, eigene Meinungen zum Ausdruck zu bringen, die eine Gesellschaft miteinander in Kommunikation hält.“
aus: AZ vom 23.11.2016, S. 4