Badeordnung

Badeordnungen in öffentlichen Schwimmbädern dienen wie andere Regelwerke auch dem vernünftigen Miteinander. In Übach-Palenbergs Ü-Bad wurde u.a. aus hygienischen Gründen bisher darauf bestanden, dass Shorts und Bermudas (u.a. mit Hosentaschen) nicht erlaubt waren. Ich fand und finde als jahrzehntelanger Schwimmer diese Regelung sehr vernünftig und gut! Dass ein „Demokratiekurs“ des CMG sich grinsend als Erfolg auf die Fahne schreibt, dass diese Baderegel jetzt gekippt wird, finde ich sehr befremdlich. Statt die guten Sachargumente des Schwimmbadpersonals zu akzeptieren, wird die Sache politisiert. Und dem Zeitgeist angepasst, m.E. ein Ergebis der „neuen Prüderie“! – Mädchen machen sich für Jungs stark, die angeblich stört, dass man in engen Badehosen etwas sehen könnte, was für ein Quatsch!!! Was kommt als nächstes? Dass man nicht mehr nackt duschen darf? Hallo, merkt ihr eigentlich noch, was los ist? Es ist niemand gezwungen, im Ü-Bad schwimmen zu gehen, jedenfalls in der Freizeit. Und beim Schulsport – das habe ich selbst einmal mitbekommen – kann man zwei enge Badehosen oder Badeanzüge übereinander anziehen, wenn man unbedingt verhindern will, dass jemand vermeintlich etwas zu viel sehen könnte. Übrigens: Diese Praxis kennen Wettkampfschwimmer, also richtige Schwimmer, schon lange, allerdings aus anderen/sportlichen Gründen.

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Ein Gedanke zu „Badeordnung“

  1. Hallo,
    ich finde, man sollte am Familientag eine Demo organisieren, damit die Politiker sehen, dass sie da Blödsinn verabschiedet haben, und es auch Gegner von Boxershorts gibt, weil Boxershorts mit Unterhosen einfach eklig sind und der Wasserqualität nicht gut tun.
    Uwe Maass

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