Vergessliches Wesen

Der Mensch vergisst offensichtlich vieles schnell wieder, oft kann das gut und gesund sein, wenn es z.B. unschöne und kränkende Erinnerungen sind.
Im politischen und historischen Bereich sollte es allerdings so sein, dass bestimmte Sachverhalte und Begrifflichkeiten nicht vergessen werden.
Mein erstes Beispiel: Die so genannte „Rote Armee Fraktion“ oder „RAF“, besser benannt als Baader-Meinhoff-Bande (terroristische Verbrecher und Mörder). Auf Grund ihrer ideologischen linksradikalen Ausrichtung hatten sich diese „Damen und Herren“ als Ableger der Sowjet-Armee bezeichnet. Weiß offensichtlich kaum noch jemand bzw. interessiert offensichtlich niemanden mehr. Vergessen! So auch in der heutigen AZ-Ausgabe auf Seite 21 wieder festzustellen, wo munter ohne Anführungszeichen gearbeitet wird.
Mein zweites Beispiel: Der Reichstag. Viele Medienvertreter, die diesen Begriff gebrauchen, meinen dabei in der Regel das Reichstagsgebäude. Aber „der Reichstag“ war das Verfassungsorgan des Deutschen Reichs bis zum Beginn der Bundesrepublik Deutschland. Vergessen! Heute heißt dieses Verfassungsorgan BUNDESTAG mit Sitz im Reichstagsgebäude (sic!).
Mein Vorschlag: Umbenennung des Reichstagsgebäudes in „Bundestag“!

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Vergleiche hinken

Speziell historische Vergleiche sind so eine Sache. Die Nazis haben 1933 formaljuristisch legal „die Macht ergriffen“, weil Hitler nach seinem gescheiterten Putschversuch von 1923 nämlich bewusst auf die Legalitätsschiene gesetzt hatte. Und dazu haben er und seine Kumpane, Göbbels, Göring und Konsorten, u.a. die Schwächen der Weimarer Verfassung ausgenutzt. Hierzu zählte die ausgeprägte Machtstellung des Reichspräsidenten, der mit Notverordnungen regieren, Reichskanzler entlassen und ernennen und den Reichstag auflösen konnte.
Daraus haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes Konsequenzen gezogen. Insofern sind die beiden Verfassungen heute nicht gleichzusetzen. Außerdem waren die wichtigen staatlichen Institutionen wie Justiz, Polizei und Beamtentum noch im Kaiserreich verankert und hatten im greisen Reichspräsidenten Hindenburg ihren „Ersatzkaiser“. Das Gros der Bevölkerung war ebenfalls der Demokratie gegenüber skeptisch bis gleichgültig, daher nennt man auch die Weimarer Republik eine „Demokratie ohne Demokraten“. Auch das trifft heute auf uns nicht zu (siehe die Demonstrationen!).
Die Diktatur hat Hitler mit der so genannten „Reichstagsbrand-Verordnung“ vom 28. Februar 1933 installiert, einer o.g. Notverordnung des Reichspräsidenten, in der „bis auf weiteres“ sämtliche Grundrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt worden sind. Dieses „bis auf weiteres“ hatte bis zum Ende der Naziherrschaft Bestand. Alle weiteren Maßnahmen konnte Hitler damit „legal“ begründen.
Und das weiß der Geschichtslehrer Höcke ganz genau und hier heißt es:
DEMOKRATEN, aufgepasst!!!

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