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Archiv: Freitag, 4. November 2011

Der Freispruch eines bereits zu knapp 9 Jahren verurteilten Totschlägers durch den BGH ist für “Otto Normalverbraucher”, sprich: juristischen Laien, schwer nachzuvollziehen. Der Hells-Angels-Rocker hatte einen 42-jährigen SEK-Beamten durch die geschlossene Tür erschossen, in sog. Putativ-Notwehr, heißt es jetzt. Er habe vermutet, vor der Tür stünden “Bandidos”, die ihn umbringen wollten, daher habe er annehmen (lat.: putare – glauben, meinen) dürfen, in Notwehr zu handeln.
Dass Polizei-Gewerkschaftler im Speziellen, aber auch andere Menschen das nicht verstehen können und als absolut falsches Signal für Nachfolgetäter sehen, kann ich gut verstehen.

Egi Laufen am Freitag, 4. November 2011 | Abgelegt unter: Allgemein | RSS 2.0 | TB | Tags: , | Keine Kommentare
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